Die EUPL ist die einzige Open-Source-Lizenz, die explizit europäische Rechtsbegriffe verwendet und auf EU-Gerichtsbarkeit verweist. Trotzdem wird sie im Frontend-Bereich kaum eingesetzt. Während MIT und GPL auf US-amerikanischem Rechtsverständnis basieren, spricht die EUPL die Sprache des europäischen Rechts – buchstäblich, denn sie ist in allen 23 EU-Amtssprachen rechtsgültig.
Entstehung und Zweck
Die European Union Public Licence wurde 2007 von der EU-Kommission entwickelt, um eine Open-Source-Lizenz bereitzustellen, die mit dem europäischen Rechtsrahmen kompatibel ist. Die aktuelle Version 1.2 stammt von 2017.
Während US-amerikanische Lizenzen Begriffe wie „Copyright holder” und „Licensor” verwenden, nutzt die EUPL europäische Rechtsterminologie: „Urheber” statt „Copyright holder”, „Lizenzgeber” statt „Licensor”. Der Gerichtsstand ist das zuständige Gericht des EU-Mitgliedstaats des Lizenzgebers – nicht ein US-amerikanisches Gericht, wie es bei Streitigkeiten um MIT- oder GPL-lizenzierten Code der Fall wäre.
Ein oft übersehener Aspekt: Jede der 23 Sprachfassungen ist gleichwertig rechtsgültig. Bei einer Streitigkeit gilt die Sprachfassung des Mitgliedstaats, in dem der Lizenzgeber ansässig ist. Ein deutsches Unternehmen kann sich also auf den deutschen Lizenztext berufen – ein Vorteil, den keine andere Open-Source-Lizenz bietet.
Copyleft mit Kompatibilität
Die EUPL ist eine Copyleft-Lizenz – abgeleitete Werke müssen unter derselben oder einer kompatiblen Lizenz veröffentlicht werden. Im Gegensatz zur GPL bietet die EUPL jedoch eine explizite Kompatibilitätsliste (Anhang der Lizenz). Abgeleitete Werke dürfen auch unter folgenden Lizenzen verbreitet werden: GPL v2/v3, LGPL v2.1/v3, AGPL v3, MPL v2, CECILL v2.0/v2.1, Eclipse Public License und Apache 2.0 (nur für EUPL v1.2).
Das macht die EUPL deutlich flexibler als die GPL, die keine solche Kompatibilitätsliste bietet. In der Praxis bedeutet das: Ein EUPL-lizenziertes Design System kann in Projekten verwendet werden, die GPL, Apache oder MPL nutzen – eine breite Abdeckung der gängigen Open-Source-Ökosysteme.
Was die EUPL für Design Systeme bedeutet
Für ein Design System unter EUPL gilt: Jede Organisation kann die Komponenten nutzen, auch kommerziell. Modifikationen müssen unter EUPL oder einer kompatiblen Lizenz veröffentlicht werden – das Copyleft bezieht sich aber auf die Bibliothek selbst, nicht auf die Produkte, die sie einsetzen. Die Grenze zwischen „abgeleitetem Werk” (Copyleft greift) und „separatem Werk” (Copyleft greift nicht) wird im Kontext von Komponentenbibliotheken typischerweise so interpretiert: Wer die Bibliothek als Dependency einbindet und nutzt, erstellt kein abgeleitetes Werk. Wer den Quellcode der Bibliothek modifiziert und weiterverteilt, schon.
Relevanz für öffentliche Auftraggeber
Für Organisationen des öffentlichen Sektors ist die EUPL besonders relevant. Die EU-Kommission empfiehlt sie für alle von öffentlichen Stellen finanzierte Software. In mehreren EU-Ländern ist sie bereits die Standardlizenz für öffentlich finanzierte Softwareprojekte. Die Open-Source-Strategie der EU-Kommission (2020-2023) hat die EUPL explizit als bevorzugte Lizenz benannt.
Projekte wie openDesk (die Open-Source-Kollaborationsplattform des Bundesministeriums des Innern), diverse FIWARE-Komponenten und zahlreiche Verwaltungssoftware-Projekte nutzen die EUPL. Ein Design System unter EUPL zu veröffentlichen signalisiert Transparenz, europäische Wertorientierung und Kompatibilität mit dem öffentlichen Sektor.
EUPL im Vergleich
Praktische Implementierung
Die EUPL lässt sich wie jede andere Open-Source-Lizenz implementieren: Eine LICENSE-Datei im Repository-Root, der vollständige Lizenztext in der gewünschten Sprache, und ein Header in jeder Quelldatei. Die EU-Kommission stellt auf joinup.ec.europa.eu Vorlagen und Leitfäden bereit.
Für npm-Pakete: Im package.json wird "license": "EUPL-1.2" eingetragen. Der SPDX-Identifier „EUPL-1.2” ist standardisiert und wird von Tools wie license-checker korrekt erkannt.
Kernpunkte
- Die EUPL ist in 23 EU-Amtssprachen rechtsgültig – jede Sprachfassung ist gleichwertig.
- Als Copyleft-Lizenz fordert sie die Offenlegung abgeleiteter Werke, bietet aber breite Kompatibilität mit GPL, Apache, MPL und weiteren Lizenzen.
- Der Gerichtsstand ist das zuständige Gericht des EU-Mitgliedstaats – nicht US-amerikanische Jurisdiktion.
- Die EU-Kommission empfiehlt die EUPL als Standard für öffentlich finanzierte Software.
- Für Design Systeme gilt: Die Nutzung als Dependency erzeugt kein abgeleitetes Werk – das Copyleft greift nur bei Modifikation der Bibliothek selbst.
- Die EUPL ist die konsequenteste Lizenzwahl für EU-Organisationen, die digitale Souveränität ernst nehmen.


